Ich werde berichten, ob es reibungslos lief. Mein ffh meinte das es nur um den BLP geht ab werk. meiner Meinung nach ist das nicht ganz korrekt. Es ist der BLP zur Erstzulassung. Wenn das die ganze Wahrheit ist.
Jap, es ist der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung für die Versteuerung eines Dienstwagens.
Aber einfach mal prüfen, ob die Zuzahlung zu den Leasingsraten nicht steuerlich geltend gemacht werden kann?
(Vgl. zum Grundsatz: BFH, Urt. v. 30. November 2016, VI R 49/14 und VI R 2/15 sowie Argumentation in Bezug zu § 8, Abs. 1, S. 4 EStG: FG Münster, Urt. v. 28. März , 11 K 2817/11 E)
Jedoch dürfte eine versierte Steuerberatung im konkreten Anwendungsfall besser helfen. Die Leitsätze des BFH beziehen sich zwar auf einen spezifischen Sachverhalt, jedoch wird ein kenntnisreicherer Mensch hier sagen was wirklich zweckdienlich ist.