Spannende Frage ist, ob es sich hier um eine behördliche Anordnung oder eine Vorsichtsmaßnahme von Ford handelt.
Bei behördlicher Anordnung kann Ford nichts machen. Bei freiwilliger Maßnahme sollte Handlungsspielraum bestehen.
Zumindest bei bereits zugelassenen Fahrzeugen, die nicht zur Auslieferung kommen, sollte ein Schadenersatzanspruch respektive Nutzungsausfall zum Tragen kommen.