Wenn der Kaufvertrag kein Widerrufsrecht vorsieht, dann gilt das nicht.
Spannend wird es, weil wir teilweise ja zwei Verträge abgeschlossen haben. Einen beim Händler und einen zweiten über das Portal. Der zweite Vertrag müsste auf jeden Fall den Fernabsatz beinhalten.
Wird nun der ältere Händlervertrag durch den jüngeren Fernabsatzvertrag vollständig ersetzt oder tritt bei Widerruf des jüngeren Fernabsatzvertrages der ältere Händlervertrag wieder in Kraft 🤔.