Kannst nach 5 bzw. 6 jahren problemlos in die Kleinunternehmerregelung wechseln, sofern du weniger als 17k eur im Jahr damit verdienst.
Ab diesem Zeitpunkt muss man NICHTS mehr mit dem Finanzamt PV Technisch machen.
Finde ich richtig gut
Ich habe noch 2 bzw. 3 Jahre Regelbesteuerung vor mir.
Die Regelung hat nichts mit dem "Unternehmen" zu tun.
Wenn du dich am Anfang für die Regelbesteuerung entscheidest, kannst du alle Kosten bezüglich der PV Anlage geltend machen und bekommst auch MWST zurück.
Aber auch bei defekten und austausch von Komponenten, bekommt man die MWST zurück. Bei der kleinunternehmerregelung nicht mehr.
Heißt aber auch, je nach Finanzamt, 2 Jahre lang Monatlich*, nach einem Jahr einmal im Quartal, Vorsteuerumsatzerkärung abgegeben und jährlich die Umsatzsteuererklärung.
Was wegfällt ist die Einnahmeüberschussrechnung, die für die EInkommenssteuer notwendig ist.
*Mein Finanzamt wollte von Anfang an nur 1/4 Jährlich die Umsatzsteuervoranmeldung, also Finanzamtabhängig.