In der Fordpass App ist eine Dash cam hinterlegt. Hat das schon mal jemand ausprobiert?
Dash Cam
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wo find ich die denn??
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In der Fordpass App unter Mehr dann Appanwendungen
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Ist wohl eher eine App für die Steuerung der Dash Cam, die man bei Ford kaufen kann.
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Für die mit 360 dingsbums wäre diese Kamera ja nicht nötig! Hoffentlich lassen sich die verbauten Kameras auch als DashCam nutzen, früher oder später via OTA. 🙏🏻
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Für die mit 360 dingsbums wäre diese Kamera ja nicht nötig! Hoffentlich lassen sich die verbauten Kameras auch als DashCam nutzen, früher oder später via OTA. 🙏🏻
In diese Richtung hätte ich gehofft. Eine zusätzliche Kamera wollte ich jetzt bei den vielen im Fahrzeug verbauten auch nicht noch extra kaufen.
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Fr. 299
https://www.ford-zubehoer.ch/k…el=mustangmache&year=2020
bzw.
€ 299
https://shop.ford.de/products/dash-cam-mit-full-hd-auflosung
ich finde die Kamera schick und nützlich, eine dezente Lösung.
An unserem Spiegel im Mach E müßte demnach eine Steckverbindung für den Stromanschluss vorhanden sein.
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"Auf Grund der eigenwilligen deutschen Gesetzgebeung hinsichtlich Datenschutz, vermute ich, wird das so enden wie mit der Blitzerwarner-Funktion im Navi. Nämlich in Deutschland deaktiviert."Ich muss meine obige Aussage relativieren.
Sie wird ja auch als Zubehör in D. angeboten, somit muss sie ja Datenschutzkonform sein.
Das wäre eine Lösung, die mich interessieren würde.
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Du darfst die Aufnahmen nur nicht dauerhaft speichern, d.h. Sie werden immer wieder überspielt, nur im Falle eines Unfalles usw. erkennt das System den Vorfall und speichert.
Das ist gesetzlich erlaubt und wurde bereits vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
Speicherung kann auch von Dir selbst manuell ausgelöst werden, wenn Du z.B. auf der Autobahn unterwegs bist und vor Dir ein Verkehrsrowdy auftaucht usw.
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Speicherung kann auch von Dir selbst manuell ausgelöst werden, wenn Du z.B. auf der Autobahn unterwegs bist und vor Dir ein Verkehrsrowdy auftaucht usw.
Echt? Das ist zulässig? Hätte ich nicht gedacht
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Echt? Das ist zulässig? Hätte ich nicht gedacht
Einfach dreimal Abtippen und sie zeichnet auf, beim Kumpel gemacht 👍🏻
Oder die ganze Fahrt aufnehmen, machen die Infolänzer 🤦🏼♂️ auch 🤷🏼♂️
😂🤣
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Einfach dreimal Abtippen und sie zeichnet auf, beim Kumpel gemacht 👍🏻
Oder die ganze Fahrt aufnehmen, machen die Infolänzer 🤦🏼♂️ auch 🤷🏼♂️
😂🤣
Du darfst aber nicht Deinen Ausritt mit dem Pony auf der A 9 Filmen und veröffentlichen, das ist nicht erlaubt.
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Du darfst aber nicht Deinen Ausritt mit dem Pony auf der A 9 Filmen und veröffentlichen, das ist nicht erlaubt.
Filmen ja und veröffentlichen nein.
ich stecke nicht drin wie weit das vor Gericht in Auszügen als Beweismittel zulässig ist
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Du darfst aber nicht Deinen Ausritt mit dem Pony auf der A 9 Filmen und veröffentlichen, das ist nicht erlaubt.
Auch nicht, wenn Kennzeichen und Gesicht, sofern sichtbar, unkenntlich gemacht werden?
Gibt zig LKW Fahrer, die ihren Kram bei youtube hochladen.
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sagen wir mal so, eine Daueraufnahme mit der Kamera, auch nur für den privaten Zweck, ist nach dem Datenschutzgesetz unzulässig.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu jedoch entschieden, daß die permanente Aufnahme als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozeß verwertbar sein kann.
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Du darfst aber nicht Deinen Ausritt mit dem Pony auf der A 9 Filmen und veröffentlichen, das ist nicht erlaubt.
Nur für mich 👍🏻 und wenn
Frankenschnellweg 🤣😂
🖤🐴🤠
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Speicherung kann auch von Dir selbst manuell ausgelöst werden, wenn Du z.B. auf der Autobahn unterwegs bist und vor Dir ein Verkehrsrowdy auftaucht usw.
Ist nicht zulässig.
Filmen ja und veröffentlichen nein.
ich stecke nicht drin wie weit das vor Gericht in Auszügen als Beweismittel zulässig ist
Korrekt.
Vor Gericht nur verwertbar, wenn es sich um schwere Unfälle handelt, nicht jedoch bei Rechtsüberholer, etc.
Auch nicht, wenn Kennzeichen und Gesicht, sofern sichtbar, unkenntlich gemacht werden?
Gibt zig LKW Fahrer, die ihren Kram bei youtube hochladen.
Das ist wohl datenschutzrechtlich in Ordnung, zumindest in der Schweiz.
sagen wir mal so, eine Daueraufnahme mit der Kamera, auch nur für den privaten Zweck, ist nach dem Datenschutzgesetz unzulässig.
Wo kein Richter, da kein Henker.
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