Alles anzeigenZurück zu einem Thema das hier leider vor einigen Stunden durch einen etwas unterschiedlichen Meinungsaustausch verstummt ist.
Tatsächlich würde mich aber schon interessieren wie man sich im Fall einer zugeparkten Ladesäule am besten, am intelligentesten verhält. Einfach zur nächsten fahren oder doch anrufen,- aber wenn anrufen, dann wen?
Ich habe aus den unterschiedlichen Meinungen am Schluß keine richtige, vernünftige oder beste Lösung entnehmen können.
Hier ein Fall aus dem real life. In der Stadt in der ich lebe gibt es in relativer Innenstadtnähe ein Barockschloß im Westen der Stadt.
Darin befindet sich das Standesamt und dementsprechend ist es viel frequentiert mit vielen Hochzeitsgesellschaften.
Zugleich steht dieses Schloß am Main mit einem langen Weg am Mainufer entlang der von vielen zum spazieren genutzt wird. Direkt an der Straße vor dem Schloß ist ein kleiner Parkplatz mit Platz für ca. 10- 12 Fahrzeuge. Zwei dieser Parkplätze sind ausschließlich für EV's denn mittig steht eine Ladesäule. Fast immer wenn ich dorthin fahre um mit meinem Enkel dort zu spazieren (recht oft) sind diese 2 Ladestellplätze zugestellt mit normalen Verbrennerfahrzeugen. Oft habe ich mich gedanklich schon mit dem MME dort vor der blockierten Ladesäule gesehen und mich gefragt, wie würde ich reagieren wenn es mal soweit ist?
"50Wendy" Du stelltest in Frage ob man tatsächlich anonym einen Abschleppdienst anruft um einen Falschparker abschleppen zu lassen. Ja, das habe ich selbst schon in einem etwas anderen Fall gemacht. Ich habe nicht anonym angerufen aber ich habe abschleppen lassen weil ich nach einer langen Reise nach Hause kam und auf meinem privaten Parkplatz ein fremdes Auto stand. Unserem Gebäude gegenüber ist ein McFit und obwohl unser Gelände als Privatgelände ausgewiesen ist wird wild darauf geparkt. Was sollte ich machen? Wo sollte ich parken? Draußen auf der Straße nur weil ein Vollpfosten nicht privates Eigentum respektiert. In der Gesetzgebung nennt sich das "Besitzstörung" wird Dir aber durch Deine langjährige Tätigkeit im Polizeidienst bekannt sein.
Zurück zur zugeparkten Ladesäule. Du erwähntest "in so einem Fall ruft man die Polizei oder das Ordnungsamt und spielt nicht selbst Hilfspolizist" Ja da bin ich bei Dir das man weder in dieser Situation noch in einer anderen selbst Hilfspolizist spielt.
Später erwähnst Du aber das es ein Unding ist diesen Verstoß per App an die Behörde zu melden aber Du trotz allem für ein Bußgeld plädierst.
Meine Frage jetzt an Dich ist rein informativ und nicht konfliktiv gemeint.
Worin steckt der Unterschied zwischen Polizei oder das Ordnungsamt anrufen oder eine Nachricht per App an die Behörde schicken. Für mich ist Polizei, Ordnungsamt und Behörde doch alles ein und das selbe, oder? Wie oder was meintest Du damit?
Was ist Deiner Ansicht nach die richtige Art. Denn ich hätte auch gedacht das ich evtl die Polizei wegen „dem nicht laden können eines Fahrzeuges“ nicht von wichtigeren Dingen abhalten sollte. Deine Meinung als ehemaliger Polizist interessiert mich.
Des weiteren möchte ich Dir aus meiner rein subjektiven Betrachtung sagen das ich der Ansicht bin das Du mit dem Ausdruck "Besserwisser" Dich etwas unglücklich geäußert hast, denn in diesem Forum der mittlerweile weit über 200 Mitglieder hat, auch mehr als 200 Meinungen herrschen können. Und Meinungen sind eben nur Meinungen und sind oft völlig konträr. Wir werden nicht gut tun wenn wir uns wegen verschiedener Ansichten anfeinden. Ich erwähne nochmals die im Spaß gemeinten Äußerungen zu Fellfarbe der Pony's. Das soll jedem gewährt sein in seiner Meinung zur Farbe.
In Bezug auf andere Ansichtsweisen wie z.B. das der eine oder andere den "Frontgrill" evtl. folieren lassen will, habe ich auch schon Meinungen gelesen die das nicht wollen weil...........XYZ Gründe. Auch da denke ich das jedem sein Freiraum gewährt werden sollte und nicht kritisiert werden sollte.
Dieses schreibe ich weil mich a.) die Antwort zum evtl besten Vorgehen bei zugeparkten Ladesäulen speziell von einem der sicher beruflich manchmal damit zu tun hatte, als Polizist.
Und b.) weil ich überzeugt bin das konstruktive Kritik immer ausgesprochen werden sollte.
Wünsche Dir und allen anderen ein schönes WE
die Zuständigkeit ist klar: Ordnungsamt. Außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei, allderings nicht der Notruf.
es gibt keine bundeseinheitliche Regelung sondern nur lokal kommunale Vorgaben. In Solingen kostete es bisher € 15 und damit war die Sache erledigt. Selbst mehrfach Falschparker gemeldet und später den Zettel gesehen.
In Hamburg und Müchen wirst du abgeschleppt sobald ein Ordnungshüter (egal ob Amt oder Polizei) vor Ort ist.
Du selbst hast kein Recht ein Abschleppfahrzeug anzufordern wenn das nicht auf den Bestimmungen der Ladesäule klar vorgegeben wurde.
Das EmoG (Gesetzestext hier) regelt zum Beispiel die Nutzung solcher Flächen. Allerdings nur Butterweich mit der Vorgabe: § 3
(5) In Rechtsverordnungen nach § 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes können
1.die Bevorrechtigungen näher bestimmt werden,
2.die Einzelheiten der Anforderungen an deren Inanspruchnahme festgelegt werden,
3.die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, insbesondere Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, bestimmt werden.
Die Kommune ist berechtigt hier Regelungen zu treffen und tut dies leider sehr unterschiedlich je nach Gemeinde, unabhängig vom Bundesland.
Daher gibt es auch keine Regelung für die Bewertung (Bestrafung) dieses Vergehens.
Anfragen an den Gesetzgeber über FragDenStaat wurden ausweichend und nichtssagend beantwortet, eine Änderung ist nicht vorgesehen.
Soweit zu der faktischen Lage des Problems.
mir leider schon zu oft passiert.
PS: warum sind Tankstellen überdacht, eLadepunkte fast nie?