Maingau erhöht die Preise.
Meine Meinung :
So ein Quatsch. Am strommarkt fallen seit Monaten die Preise. Und die Anbieter können sich durch strompreisebremse und thq quote ein haufen Geld sparen.
Maingau erhöht die Preise.
Meine Meinung :
So ein Quatsch. Am strommarkt fallen seit Monaten die Preise. Und die Anbieter können sich durch strompreisebremse und thq quote ein haufen Geld sparen.
Ich wiederhole mein Lieblingszitat: Der Markt regelt das! (Achtung, das ist Ironie)
Das ganze neoliberale Konzept funktioniert zumindest in einigen Bereichen nicht.
Da gibt’s doch nur eins, nicht mit MainGau laden …
Tja.... danke an unsere Regierung wegen der Strompreisbremse... und ein hoch auf die Energiebetreiber/Stromanbieter... damit sie nächstes Jahr weitere "noch" Hohrere Dividenden an Ihre Kapitalanleger ausschütteln können. Ein weiteren Dank an unsere Autolobbyisten Wegen der Tolle Unterstützung an der E Mobilität...
Warum schaffen es andere europäisches Länder wohl und Deutschland nicht???
Ich bin, da ich bekanntermaßen im Dezember 2022 ja erst meinen Stromer anschaffte, von der Problematik der fehlerhaften Stromverbrauchsprognose betroffen, die ja lediglich den Stromverbrauch des vergangenen Jahres, also ohne den durch die Ladetätigkeiten des neuen Stromers in 2023 zu berücksichtigen, für die 80%-Deckelung auf 40C zugrunde legt.
Da aber in den FAQ zur Strompreisbremse explizit ausgeführt wird, dass der Netzbetreiber bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen, und da sind explizit die zwischenzeitliche Anschaffung einer Wärmepumpe und einer privaten Wallbox genannt, die errechnete Stromverbrauchsprognose entsprechend des zu erwartenden höheren Verbrauchs durch den Betrieb einer Wärmepumpe und/oder einer neu installierten Wallbox anpassen darf.
Seit Dezember 2022 befinde ich mich nunmehr im Schriftwechsel mit dem Netzbetreiber und dem Stromlieferanten. Zu meinen Begründungen mit dem Verweis auf die FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums, warum die Stromverbrauchsprognose deutlich nach oben anzupassen ist, schieben sich mittlerweile in einer dritten Schriftwechselrunde der Netzbetreiber und der Stromlieferant den „schwarzen Peter“ gegenseitig zu - keiner der beiden Stellen will trotz der eindeutigen Formulierung in den FAQ die Verbrauchsprognose anpassen.
Nunmehr erhielt ich vorgestern zum Thema eine neue Stellungnahme des Stromlieferanten.
Hiernach lehnt er nach wie vor die wie von mir begründete Erhöhung ab, in dem sich der Stromlieferant auf das StromPGB (Strompreisbremsegesetz) beruft, in dem die Möglichkeit der Anpassung der Stromverbrauchsprognose wörtlich nicht enthalten ist. Auf die FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums geht der Stromlieferant mit keinem Wort ein.
Allerdings teilt der Stromlieferant auch mit, dass mein Netzbetreiber auf meine Schreiben reagierend ihm eine deutliche Erhöhung unserer Stromverbrauchsprognose ab 1.4.2023 übermittelt hat. Allerdings teilt der Stromlieferant zeitgleich mit, dass er dieser Erhöhung nicht nachkommen wird, da die Verbrauchsprognose am 1.2.2023 bereits festgelegt war und damit nach dem 1.2.2023 nicht mehr nachträglich änderbar ist.
Da der Gesetzgeber aber derzeit ein neues Gesetz - das Preisbremsreparaturgesetz (nein, das ist kein Scherz!) - in Vorbereitung als Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat, könnte im Falle einer Verabschiedung dieses Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren dann aber doch noch in begründeten Einzelfällen, und hier werden dann auch explizit die belegbar zwischenzeitliche Anschaffung einer WP und/oder einer privaten Wallbox verbunden mit der Anschaffung eines Stromers genannt, die Jahresverbrauchsprognose nach oben korrigiert werden und damit das Entlastungskontingent für den Verbraucher deutlich erhöht werden…
Es heißt also abwarten, ob und bis das Preisbremsreparaturgesetz (alleine für die Schaffung eines solchen Gesetzsnamens wird wahrscheinlich im Habeckministerium eine B11-Stelle geschaffen worden sein) in Kraft tritt.
Gleichwohl finde ich es befremdlich, dass die FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums dem Verbraucher etwas vorgaukeln, was durch die Netzbetreiber und Stromlieferanten schlichtweg nicht anerkannt wird…
Grüße
genauso geht es mir auch. Ich habe auch die dritte Ablehnung bekommen.
…ich habe jetzt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft um Stellungnahme zum Sinn und Zwecke und zur Wertigkeit und Rechtsverbindlichkeit ihrer eigenen FAQ zur Strompreisbremse ersucht…
Wechselt einfach zu einem günstigen Anbieter und Gut.
Bin bei Tibber und zahle Stundengenau. Die letzen Wochen im Schnitt 20-31cent
Übrigens verliert man den Anspruch für Januar und Februar, wenn man zum 1.März gewechselt hat.
Habe ich leider im Nachhinein erfahren müssen.
Da wir uns Ende Dezember eine WP installiert haben, habe ich zum 01.01. schlicht meine Abschlagszahlung online angepasst und gut wars.
Danach habe ich denen im Onlineportal eine Info hinterlassen, das ich mein E-Fahrzeug aus 2021 erst ab 2023 zu Hause laden muss und ich Ende 2022 eine Wärmepumpe installiert habe. Ich würde ihnen, zwecks Kontrolle, gerne die Rechnungen einsenden, sollten sie das wünschen.
Wo liegt das das Problem, das bieten die doch fast alle an.
Allerdings sinkt mein Strombezug in 2023 gegenüber 2022 trotz 2 E-Autos und Wärmepumpe sogar noch, weil der in 2022 installierte Akku besser arbeitet als erwartet und ich voraussichtlich nur noch rund 2600kWh beziehen muss.
Daher hab ich Anfang März den Abschlag wieder deutlich reduziert. Dazu gabs dann Rückfragen, vorher lief alles problemlos durch.
Für alle, die einen eigenen Zähler und Tarif für WP oder Wallbox haben, da kommt demnächst ein Preisdeckel über 28Cent. Dann wird es wieder interessant.
Wechselt einfach zu einem günstigen Anbieter und Gut.
Bin bei Tibber und zahle Stundengenau. Die letzen Wochen im Schnitt 20-31cent
…das geht leider nicht, wenn du in einem Zeitvertrag drin steckst…
Abschlag anpassen ist die eine Sache, jederzeit kein Problem, wichtig ist der prognostizierte Verbrauch, nachdem der Strompreisdeckel berechnet wird. Und da beruft sich Entega auf Gesetze und agiert mit nem Stock im A...
…hier gehts ja auch nicht um die Abschlagszahlung, die ist mir völlig egal, und natürlich habe ich diese entsprechend der irrwitzigen Preiserhöhungen angepasst.
Na ich bin ja mal gespannt, ob ich eine argumentativ verwendbare Antwort der Götter im Wirtschaftsministerium erhalte… aber ich denke Triumphator , der Drops ist in der Tat für die Netzbetreiber und Stromversorger mit der Begründung der „fehlenden“ gesetzlichen Bestimmung gelutscht (es sei denn, dieses lustige „Preisbremsreparaturgesetz“ gibt es tatsächlich irgendwann)😖
Gruß
Abschlag anpassen ist die eine Sache, jederzeit kein Problem, wichtig ist der prognostizierte Verbrauch, nachdem der Strompreisdeckel berechnet wird. Und da beruft sich Entega auf Gesetze und agiert mit nem Stock im A...
Also noch mal im Ganzen. Mein Abschlag für 23 wurde vom Anbieter entsprechend meinem Verbrauch in 22 irgendwann im Dezember (nach unten) angepasst. Mein Verbrauch in 21 lag bei knapp 5000kWh in 22 noch bei 3800kWh. Ich hab dann aber meinen Abschlag wieder auf 5000kWh angehoben, weil ich die WP installiert hatte und nicht wusste, wie sich das auswirkt. Nachdem ich aber ab Mitte März schon autark bin, habe ich dann den Abschlag Ende März auf 3000kWh gesenkt. Damit bekämme ich die vollen 100% zum Strompreisdeckel Preis (was ich aber sowieso bekommen würde, weil die Berechnungsbasis ja der Verbrauch aus 21 ist) und das war dann ein Problem. Nach etwas Diskussion mit dem Anbieter und meiner Erklärung, dass der Strompreisdeckel für mich nicht relevant ist, da ich sowieso nur 23,7Cent bezahle, haben die es dann eingesehen und den Abschlag so akzeptiert.
Vielleicht war das ein gewisser Sonderfall, weil ich eine zwei jährige Preisgarantie mit einem Preis deutlich unter dem Preisdeckel habe. Keine Ahnung ob das ein Rolle gespielt hat. Auf jeden Fall war es, bis auf die kurze Diskussion bei der Senkung, kein Problem.
Man höre und staune - ich habe eine Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft erhalten.
Man verweist in der Tat auf die von mir schon zitierten FAQ zur Strompreisbremse und stellt diese als für die Netzbetreiber und Stromlieferanten als bindend dar.
Darüber hinaus weist das BuMiWi auf den § 13 ABS. 1 StromNZV als gesetzliche Grundlage hin, die in Verbindung mit den FAQ eindeutig die begründete Anpassung der Stromverbrauchsprognose auch unterjährig zulassen.
Tja, nur was soll man machen, wenn die Stromversorger die gesetzlichen Regelungen nicht anerkennen (wollen) und nicht entsprechend reagieren?
Das BuMiWi verwies mich an die „Schlichtungsstelle“, wenn die Energieversorger die rechtlichen Vorschriften und die Rechte der Verbraucher missachten.
Grüße
Ich habe nun ein letztes Mal an meinen Stromlieferanten unter Bezugnahme auf das Schreiben vom Bundeswirtschaftsministerium geschrieben und ersucht, aufgrund der vom BumiWi zitierten bindenden Gesetzeslage die Stromverbrauchsprognose entsprechend der zu erwartenden Fahrleistung des Elektromobils deutlich anzuheben.
Sollte ich wieder eine Absage erhalten, werde ich das Thema ausreizen und die Schlichtungsstelle anrufen, denn es kotzt mich an, dass sich die Stromanbieter die Taschen voll stopfen und dabei ganz offenbar geltendes Recht zum Nachteil des Otto-Normal-Verbraucher-Kunden schlichtweg ignorieren…
Grüße
dito
... denn es kotzt mich an, dass sich die Stromanbieter die Taschen voll stopfen und dabei ganz offenbar geltendes Recht zum Nachteil des Otto-Normal-Verbraucher-Kunden schlichtweg ignorieren…
Die Stromanbieter haben durch eine Anpassung keinen Nachteil, außer evtl. einem kurzen Aufwand für die manuelle Anpassung. Denn die Mindereinnahmen durch den erhöhten Grundbedarf werden ja durch die Ausgleichszahlungen des Strompreisdeckels ausgeglichen.
Bei welchem Stromanbieter seid ihr? Ich bin aktuell bei Vattenfall.
... wie war noch mal der Titel dieses Themas?
Die beiden letzten Worte?
Übrigens verliert man den Anspruch für Januar und Februar, wenn man zum 1.März gewechselt hat.
Habe ich leider im Nachhinein erfahren müssen.
Exakt dasselbe hab ich auch erfahren. Sind zum Glück nur ca. 30 Euro, die mir durch die Lappen gegangen sind - trotzdem blöd!