rein rechtlich muss man sich von ungewollten Scheiß klar distanzieren, ansonsten ist man sofort selbst im strafbaren Bereich.
Es reicht schon, Bilder von hilflosen Personen (Bsp. Fotos einer Unfallstelle mit sichtbaren schwer verletzten Personen) zu erhalten.
Also ja, Strafe folgt dann auch bei dem Beispiel"anfixen". Knast ist dann, siehe Metzelder, eher selten der Fall.