In den Bedingungen der EnBW-Karte steht ganz deutlich drin: Ab 4h fällt die Blockiergebühr an. Nirgendwo steht, daß die Gebühr erst bei 4 Stunden nach Ende des Ladevorgangs anfällt. Da läßt sich doch ganz leicht ausrechnen, daß bei einem Bordlader von 11 kW maximal 44 kW geladen werden können.
Ja, dem Betreiber kann es egal sein, wer da lädt, solange eben geladen wird. Aber der eAuto-Fahrer, der vielleicht auf der letzten Wattstunde die Säule erreicht und laden muß, um weiterzukommen, wäre froh, wenn die Säule zügig freigemacht worden wäre.
Ich denke, für unsere Fahrzeuge (insbesondere mit großem Akku) sind die öffentlichen 22kW-Säulen, an denen ja ohnehin nur mit 11 kW geladen wird, nur ein Notbehelf, um ggf. zum nächsten Schnelllader oder das letzte Stück bis zum Ziel zu kommen. Der große Ladehub sollte am Schnelllader oder nachts an der privaten Wallbox erfolgen.