Hallo Allerseits, bin selbst bei einer Versicherungsgesellschaft tätig und kann diese Diskussion nicht nachvollziehen. Die Wallbox im/am Haus ist "normal" über die Wohngebäude Versicherung "ohne zusätzlichen" Beitrag mitversichert. Dies gilt ebenfalls bei sogenannten "Überspannungsschäden". Eine gesonderte Meldung ist meines Wissens nicht notwendig (kann aber nicht schaden).
In Rahmen der Kasko bzw. Teilkasko habe ich bisher noch nichts gehört, dass E-Fahrzeuge "besondere Ein- und/oder Ausschlusse" unterliegen. Ob in einer Garage und/oder Tiefgarage (mein Pony wird nach Erhalt auch in einer Tiefgarage abgestellt) ist Versicherungsschutz uneingeschränkt gegeben.
Allerdings kenne ich die Vers. Bedingungen meiner Gesellschaft. Hier ist aufgrund der "sehr" unterschiedliche Preise (was oft mit Ausschlüsse zutun hat) Vorsicht geboten.
Noch ein schönen Abend
Henk