Ich hänge hier abschließend die Antwort von Ford dran, die binnen 1 Tages als Antwort auf meine Frage zu dem Sachverhalt kam:
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die in den Fahrzeugpapieren hinterlegte Stützlast bezieht sich auf den reinen Anhängerbetrieb. Es kann je nach Fahrzeug tatsächlich hiervon abweichende Werte für den Betrieb mit Heckfahrradträgern geben. Die Angabe von Stützlasten für abweichende Zwecke – auch für den Transport von Fahrrädern auf einem Heckfahrradträger - ist in den Fahrzeugpapieren jedoch nicht vorgesehen. Dies ist den entsprechenden Regelungen und Vorschriften zur Ausstellung der Fahrzeugpapiere geschuldet, auf die wir keinen Einfluss haben, und führt leider häufig zu Missverständnissen bezüglich der Verwendung. Die Beschreibungen zum zulässigen Gewicht von 75 kg in Verbindung mit einem Heckfahrradträger (Summe aus Fahrrädern und dem Heckfahrradträger) finden sich, wie Sie gelesen haben, in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs, welche Bestandteil der Betriebserlaubnis ist und in diesem Fall auch als offizielle Bestätigung der Daten gilt, im Abschnitt „Befördern von Gepäck – Dachträger und Gepäckträger“. Eine separate Bescheinigung ist für den entsprechenden Betrieb nicht erforderlich. Wir empfehlen daher, die Betriebsanleitung mitzuführen, um diese bei Bedarf vorzeigen zu können. Die zulässige Stützlast der Anhängerzugvorrichtung findet sich als Nachweis auf deren Typenschild.
Selbstverständlich können Sie diese E-Mail ausdrucken und als Zusatz in der Betriebsanleitung hinterlegen.
Für die Zukunft wünschen wir stets „Gute Fahrt“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Ford Kundenbetreuung
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