Beiträge von Isokrates

    Der Vergleich mit der Buchhaltung und Bank hinkt ein bisschen.


    Die Bank bietet als Dienstleistung die zur Verfügung Stellung eines Kontos und Abrechnung in gewissen Intervallen (Kontoauszüge).

    Dementsprechend ist der Leistungsaustausch Geld gegen genau diese Dienstleistung.


    Beim Automobil kaufst du das Automobil an sich als Fortbewegungsmittel mit der Ausstattung die dir beim Kauf laut Vertrag versprochen wird (oder als Leasing in einem solchen Vertrag).


    Stellt sich die Frage, ob wir einen rechtlichen Anspruch auf die Nutzung der API nach unseren Wünschen haben.

    Dafür müssten wir einen materiell rechtlichen Anspruch darauf haben. Hierfür würde es m. E. einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage bedürfen.


    Laut Vertrag ist es uns, da wir den AGBs zugestimmt haben mit dem Kauf, explizit verboten Drittanbieter hierfür zu verwenden, weshalb dies schon mal als Grundlage ausscheidet.


    Eine gesetzliche Grundlage wäre mir bisher auch nicht in Deutschland bekannt.


    Dies wird zwar seit Jahren unter dem Begriff Data Ownership diskutiert, hat aber, soweit ich informiert bin, bisher in keinem Gesetz umfangreich Einzug gefunden.


    Dementsprechend scheidet hier auch ein Anspruch aus.


    Jetzt betrachten wir das mal etwas pragmatischer.


    Wie hier bereits ausgeführt worden ist werden teils alle zwei Minuten Anfragen an den Ford Server geschickt.

    Von wie vielen Nutzern wissen wir nicht.


    Ohne größeres Background Wissen könnte man aber wohl davon ausgehen, dass dies zu Kosten für Ford führt.


    Nun wäre ein pragmatischer Lösungsansatz m. E. von Ford die Nutzung gegen eine zusätzliche Gebühr zu ermöglichen. Dann wäre das Interesse der Nutzer an den Daten genüge getan und Ford könnte die entsprechende Serverkapazität bereit stellen ohne negative Auswirkungen auf die Käufer, die diese Daten nicht genauer nutzen möchten, aber auf die Herstellereigene App gerne komfortabel zugreifen wollen.



    Long story short:

    Kein rechtlicher Anspruch, Verstoß gegen AGBs, Ford ist m. E. im Recht. Könnte aber service orientiert eine Lösung anbieten.

    Die Angaben hierzu variieren halt, in vielen Fällen wird der BLP bei Abschluss des Leasingvertrags zu Grunde gelegt.

    Dann sind aber alle Aussagen, die was anderes als Brutto-Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung sagen schlicht falsch.


    Das Ganze ist rechtlich eindeutig geregelt und keine Auslegungssache.


    "inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen" §§ 8 Abs. 2 S. 2 I. V. M. 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG.


    Gibt hier keinen Spielraum, nur Glück, dass es nicht angesehen oder falsch beurteilt wird.

    Meldet die Leasinggesellschaft den Kaufpreis oder aktuellen BLP?

    Die Meldung der Leasinggesellschaft bzgl. BLP ist für die Versteuerung des geldwerten Vorteils seitens Finanzamt irrelevant.


    Kann natürlich sein, dass dein Arbeitgeber diesen Wert der Besteuerung zugrunde legt und deswegen zu wenig Lohnsteuer einbehält.

    Dann müsste das Finanzamt in deiner Steuererklärung den richtigen Wert ansetzen und du musst die Differenz nachversteuern.


    Jetzt kannst du natürlich Glück haben und es fällt nicht auf, wofür in der normalen Erklärung die Wahrscheinlichkeit hoch ist.


    Allerdings könnte dein Arbeitgeber, je nach Größe wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher, einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt unterzogen werden und der Prüfer würde bei allen Angestellten mit Dienstwagen den richtigen BLP ermitteln, da dies so ziemlich die trivialste Tätigkeit für ein Mehrergebnis für diesen darstellt und deswegen in jedem Fall gemacht wird.

    Gibt ein interessantes Update der zuständigen Referatsleiter Einkommensteuer der Länder in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium.

    Demnach liegt bezüglich des Verkaufs der THG Quote bei Privatpersonen keine steuerbare Leistung vor.

    Bedeutet egal wie hoch der THG Erlös ausfällt fällt keine Steuer an.

    Also gilt jetzt erst Recht, dass man den Anbietern kein Geld schenken sollte indem die beworbene Steueroption gewählt wird.


    Für die die der Grund interessiert:

    Die THG Quote stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut und der Verkauf der Quote damit den Verkauf eines Wirtschaftsgutes dar. Dieser ist nur in den besonderen Fällen des § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 (in diesem Fall Abs. 1 Nr. 2 EStG) steuerbar.

    Da die THG Quote aber nicht angeschafft wird, kann die Veräußerung dann auch nicht steuerbar sein (kein Spekulationsgeschäft).

    Die Auffassung der gängigen Ankaufsportale, dass es sich um einen Fall des § 22 Nr. 3 EStG handelt (mit entsprechender Freigrenze) ist daher unzutreffend.


    Also für die die noch das gesetzliche Widerrufsrecht haben oder die Quote noch nicht mit dieser "Steueroption" verkauft haben sollten die Entscheidung noch einmal überdenken ;)

    Im Prinzip stellt sich die Entscheidung für volle Auszahlung - entsprechend der prozentualen Beteiligung des jeweiligen Anbieters bzw. Festbetrag bei einigen - relativ simpel dar.

    Entweder maximal 255 Euro, damit man die 256 Euro des § 22 Nr. 3 EStG nicht überschreitet oder volle Auszahlung und diesen Betrag mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz multiplizieren.


    In Deutschland wäre man selbst bei Spitzensteuersatz (45 %) ab 464 Euro finanziell besser gestellt, wenn man die volle Auszahlung in Anspruch nimmt.


    Aus diesem Grunde habe ich einen Anbieter gewählt, der 90 % der Quote auszahlt.

    Habe am 03.02.22 mein Auto abgeholt, Ladekarte war dabei und am 08.02.22 habe ich die Karte aktiviert, um bei Ionity zu laden.

    Am 09.02.22 dann auch noch die zuvor registrierte Kreditkarte gelöscht und durch eine andere ersetzt im Wallet.

    Lief alles ohne Probleme.

    Leasing hat seine Vorteile und wenn man sich das ganze momentan anschaut, ist glaube ich ein Kauf eine gute Option, entweder nach dem Leasing oder wenn man es stemmen kann sofort.

    Ich denke auch nicht das in ein paar Jahren der Mustang aufs Abstellgleis gestellt wird und nix mehr wert sein sollte und man den entweder noch weitere Jahre fahren kann oder gewinnbringend noch verkaufen kann für ein neues Modell

    Habe auch erst lange überlegt, ob es tatsächlich ein Kauf werden soll anstatt Leasing, da die Restwertproblematik der aktuellen ersten "Massen"generation von Elektroautos abschreckend wirkt.


    Aber m. E. sprechen hier mehrere Punkte für einen stabileren Restwert.


    1. Förderhöhe Neuwagen

    Zumindest ein abschmelzen der Förderung die nächsten Jahre (Innovatiosprämie) ist definitiv absehbar.

    Bis Ende 2025 wird es nicht 6000 Euro vom Staat geben. Inwieweit die Abschmelzung degressiv geschieht oder die Innovationsförderung gleich wegfällt ist aktuell m. E. nicht absehbar.

    Der Umweltbonus wird voraussichtlich auch nicht bis Ende 2025 reichen. Eine Aufstockung der Förderung stellt sich zwar nicht als ausgeschlossen dar, jedoch wird das Geld an anderen Stellen auch gebraucht.


    2. Zulassungszahlen

    Aufgrund der Halbleiterproblematik werden deutlich weniger Fahrzeuge ausgeliefert als nach der Nachfrage möglich wäre. Dementsprechend gering wird die Verfügbarkeit auf dem Gebrauchtmarkt ausfallen.


    3. Technischer Fortschritt / Materialverfügbarkeit

    Der technische Fortschritt war die letzten Jahre rasant in Bezug auf die Lithium-Ionen-Akkus und hat deutlich höhere Reichweiten ermöglicht. Inwieweit sich das mit derselben Geschwindigkeit fortsetzen lässt darf bezweifelt werden.

    Des Weiteren ist nach Ökonomen eine deutliche Zunahme der Rohstoffpreise für die wichtigsten Bestandteile (v. A. Lithium, Nickel, Kupfer etc.) der Batterieren absehbar weshalb die Preise für Neuwagen nicht deutlich sinken dürften.

    Auch die aufgestauten Bestellmengen der Hersteller tragen ihr Übriges zu stabilen Neuwagenpreisen bei.


    All die genannten Argumente sind m. E. Faktoren, die zu vernünftigen Restwerten der aktuellen Elektroautogeneration beitragen. Es gibt noch zahlreiche weitere Aspekte die hier hineinfließen werden (Fahrverbote etc.), aber das würde den Rahmen hier noch weiter sprengen ;)


    Fazit:

    Mit Kauf liegt man aktuell m. E. nicht daneben.

    Der TÜV arbeitet ja momentan auch an einer Art Batteriepass, der den Zustand bei gebrauchten Elektrofahrzeugen vergleichbar machen und somit für mehr Sicherheit im Gebrauchtwagenmarkt sorgen soll.


    Nichts desto trotz stellt Leasing auch immer eine valide Option zur Risiko- Minimierung dar, insofern das Angebot auch stimmt. Allerdings habe ich hier in letzter Zeit am Markt teils Leasing Faktoren von weit jenseits der 1,0 gesehen.

    Hallo zusammen,


    nach einem spontanen Kauf eines RWD SR in dieser Woche und querlesen durch das Forum die letzten Tage wollte ich mich auch kurz vorstellen.


    Ursprünglich hatte ich letztes Jahr Ende Juni/Anfang Juli einen Q4 bestellt, der eigentlich auch im November geliefert werden sollte. Nachdem der Händler aber immer noch keine, halbwegs, genaueren Angaben zur Lieferung machen konnte (könnte Sommer/Herbst, aber auch erst nächstes Jahr sein) habe ich die Bestellung storniert.


    Das darauf folgende Durchsuchen des world wide web nach sofort verfügbaren oder zumindest schneller lieferbaren Fahrzeugen hat mich dann auf einen weißen MME gebracht welchen ich nächste Woche Donnerstag bei einem Händler in Bayern auch abholen kann.


    Bin gespannt wie sich der MME so fährt ;)