danke für die Rückmeldung, stimmt schon dass man in die Überlegung miteinfließen lassen sollte ob einem die Änderungswünsche wert sind, dass man evtl unnötige Diskussionen in einem späteren Garantiefall hat.
hab nächste Woche sowieso einen Termin bei meinem Händler, da frag ich den direkt mal ob sie das freischalten würden bzw könnten.
Ich nehme an, dass die das mit dem Hinweis auf geltende gesetzliche Vorschriften wahrscheinlich nicht machen werden aber fragen kann man ja mal. Ich will das Tagfahrlicht ja nicht im öffentlichen Verkehr abschalten sondern nur im Autokino. Sehe da eigentlich kein rechtliches Problem aber schauen wir mal.