Beiträge von Pony6

    Mit einer auffälligen Farbe ist es gefühlt noch mal schlimmer. Wurde schon an Ampeln von der Ruhrpott-AMG/M/N-Fraktion mit heulendem Motor und Gestikulieren "aufgefordert". Umso schöner, dann in Zahm ganz entspannt und ohne Lärme anzufahren, wie ein Großväterchen mit B-Klasse.

    Diese Segmentierung ist wirklich unglaublich nervtötend. Warum muss ich unbedingt Allrad kaufen damit ich ein leiseres Auto habe? Oder bei Nacht tatsächlich was sehen kann (Matrix)?

    Meiner ist Baujahr frühes 2022, hat gerade auch überraschend das Update erhalten. Mal ab von ästhetischen Belangen (Designsprache der neuen Icons sagt für mich eher Kinderspielzeug, Albumcover in CarPlay haben jetzt Schrumpfkopfsyndrom): Geht bei euch in CarPlay das GPS noch richtig? Seit dem Update spinnt das bei mir völlig, was ein riesiges Problem ist, da man sich in unbekannten Städten nur wenig auf das Ford-Navi verlassen kann...

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    Aber dafür, wenn man es ein wenig fliegen lässt und a bissal kurvenräubert, ist die Rückmeldung viel direkter und man Fährt aktiver und viel genauer durch kurven, als wenn man ein viel passiver eingestelltes Lenkverhalten der Servolenkung hätte.

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    Vollste Zustimmung! Gerade in Verbindung mit dem niedrigen Schwerpunkt macht es einfach mehr Spaß, dafür muss man das Lenkrad halt festhalten falls es mal über die Schotterpiste geht. Wenn man sänftenartigen Komfort will ist man einfach beim falschen Auto gelandet.

    Den Skoda bin ich vorher test gefahren. Was eine Klapperkiste! Als ob du 5 leere PET Kästen im Auto hast!

    Sehr interessant, dann scheint es wohl auf individueller Fahrzeugebene große Unterschiede zu geben. Sowohl das Probefahrtfahrzeug, ein Händlerersatzwagen und unserer waren/sind total leise, kein Klappern, auch bei schlechter Fahrbahn. Da ist mein Mach E viel schlimmer, die Abdeckung oben an der Frontscheibe und das Panel über der Fläche für das kabellose Laden klappern gnadenlos bei Kopfsteinpfaster und Bodenwellen.

    Schade, dass das Abkleben nicht die erhoffte Lösung ist. Ich finde aber auch, dass der Mach E lauter ist als andere Elektroautos (Tesla mal außen vor) - gerade im direkten Vergleich mit unserem Skoda Enyaq merkt man es deutlich, v.a. im Bereich von 40 bis 90 kmh.

    Im amerikanischen Forum hat einer der "Profis" ein Dichtband in der zur A-Säule gerichteten Ritze vom Spiegeldreieck installiert. Das soll wohl - neben dem Abdichten der vorderen Kante vom Panodach - bei den Windgeräuschen sehr geholfen haben. Die Geräusche werden anscheinend nicht von den Spiegeln direkt verursacht, sondern rühren von schlechter Abdichtung in diesem Bereich her:


    https://www.macheforum.com/site/threads/side-mirror-wind-noise-fix.29597/


    Ich hatte bisher noch keine Zeit, das zu testen, aber es hört sich jedenfalls vielversprechend an

    Mir ist das auch schon aufgefallen. Ich habe den direkten Vergleich mit einem Skoda Enyaq und einer steinschlaggeplagten Straße zum Parkplatz, da wackelt tatsächlich nichts. Aber: Ich bilde mir ein, dass das Feedback der Vorderachse in gleichem Maße reduziert ist.


    Mr XLK, wenn du langsam über eine Straße in schlechtem Zustand fährst und die Hände vom Lenkrad nimmst, gibt es keine Bewegungen des Lenkrads nach links und rechts je nach Schlaglochverteilung und entsprechendem Eintauchen der Vorderreifen?

    Hat irgendwer seit den letzten Updates auch das Problem, dass die Karte in Google Maps (per Carplay) nicht mehr per Touch-Gesten zu bewegen ist, sondern diese unsäglichen Navigationspfeile verwendet werden müssen?

    Der Gesetzestext sagt: "Wird ein fehlerhaftes Produkt hergestellt, das einen Menschen tötet oder verletzt oder wird eine Sache beschädigt, haftet der Hersteller des fehlerhaften Produkts und muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen."

    Ich bin kein Rechtsgelehrter aber unstrittig ist eine beschädigte Sache (Gesamtprodukt MME). Auszulegen ist m.M.n. der zu ersetzende "Schaden". Ist die HVJB nebst Reparatur unmittelbar inkludiert oder wär das eine richterliche Auslegung? Darauf wird nirgendwo detailliert eingegangen. Ein "Schaden" kann dem Besitzer ja nicht nur physisch, sondern auch als psychisches Unwohlsein zugefügt werden. Pony6 könntest Du bitte eruieren, ob das der richtige Gedankengang wäre. Schließlich traut sich der ein oder andere ja wegen pot. Auftreten des Fehlers nach 8 Jahren garnicht mehr auf lange Strecken.

    Holzmichl hat das im Prinzip bereits richtig erklärt. Das ProdHaftG hilft hier aufgrund der Anspruchszielrichtung einfach nicht weiter.

    Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

    Eine Haftung nach dem ProdHaftG setzt voraus, dass eine bewegliche Sache (Produkt), bereits bei Inverkehrbringung fehlerhaft war (§ 3 ProdHaftG). Inverkehrbringung heißt, dass das Produkt von Anfang an mangelhaft sein muss und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt fehlerhaft wurde.

    Laut Paragraph 13, Produkthaftungsgesetz, erlischt die Produkthaftung eines Herstellers zehn Jahre nach dem „Inverkehrbringen“ des Produktes. Dieses gilt nicht, wenn ein Rechtsstreit oder ein Mahnverfahren anhängig ist. Das wären immerhin zwei Jahre mehr.

    Ja, alles richtig. Aber die Ansprüche aus dem ProdHaftG richten sich eben nicht auf Reparatur/Neulieferung des defekten Produktes, sondern Ersatz von (Personen- und Sach-)Schäden, die durch den Produktdefekt verursacht werden. Eine Reparatur des Fahrzeuges man daraus (m.E.) nicht begehren, jedenfalls solange der Fehler im Schütz als Teilprodukt begrenzt bleibt.


    Gerade deshalb sollte man sich so früh wie möglich um den Einbau eines fehlerfreien Schützes kümmern.

    Generell ist es wirklich so, da hat Dein Händler recht. Garantie und Gewährleistung vorbei = in die Röhre glotzen. Anders verhält es sich aber bei einem Produktionsfehler, der nachweislich schon ab Werk bestand (vgl. Produkthaftungsgesetz). Und sehr wichtig dabei ist, dass Du in der Nachweispflicht bist. Also immer schön alles dokumentieren und bestenfalls schriftlich machen.

    Was soll das ProdHaftG hier bringen? Es geht ja (voraussichtlich) nicht um Verletzungen durch den Auftritt des Fehlers, sondern lediglich einen Defekt, der isoliert im Teilprodukt HV-Schütz auftritt. Das ProdHaftG ist jedoch keine erweiterte Sachmangelhaftung. Und selbst da gilt eine Frist von 10 Jahren ab Inverkehrbringen des Produktes.


    Eigentlich sollte man gerichtlich klären lassen, dass im Rahmen der Sachmangelhaftung das Softwareupdate als Nachbesserung nicht hinreichend ist. Aber wer hat schon Lust auf und Zeit für so einen Prozess?

    Ich habe den Anbieter Elektrovorteil für den THG-Handel genutzt, auch da dauert es deutlich länger als letztes Jahr. Liegt wahrscheinlich auch am Wachstum des Elektroanteils - was ja im Prinzip positiv ist.