Hi,
seit Frühjahr gibt es die Neuerung, dass Anlagen unter 10kWp, die für den Eigenverbrauch angeschafft wurden, nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtig werden muss.
Man muss dieses aber seinem Finanzamt formlos erklären. Die stimmen dem dann zu.
Hat den Vorteil, dass man die Einnahme-überschuss-Rechnung nicht machen muss, um zu ermitteln, wieviel Gewinn oder Verlust man gemacht hat.
2. Sache ist, dass man sich Anfangs entscheiden muss:
Kleinunternehmerregelung: Du bist nicht Umsatzsteuerpflichtig und die 7 Cent Einspeisung werden OHNE Umsatzsteuern vom Energieversorger gezahlt.
Da musste nichts machen, kannst aber auch nicht die MWST der Anlage und Aufbau wieder zurückholen
Regelumsatzbesteuerung: Du wählst diese Form.
Dann kannste MWST der Anlage mit Aufbau wieder holen.
Du bekommst die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuern.
Die Umsatzsteuern musste dem FInanzamt zurückzahlen.
Ausserdem muss du auf deinem selbstgenutzten Strom aus der PV Anlage Umsatzsteuern zahlen.
Manche Finanzämter fordern im ersten Jahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, ab dem 2. Jahr dann Vierteljährlich und ab dem 3. Jahr dann Jährlich.
Diese Regelung musste mindestens 5 Jahre halten und kannst dann in die Kleinunternehmerregelung wechseln.
Wenn du einen Steuerberater hast, dann kannste ja Regelumsatzbesteuerung wählen.
Ich mache das alles alleine und bin froh, wenn ich endlich in die Kleinunternehmerregelung falle.
Auch Erweiterungen der PV Anlage werde ich keine MWST zurückholen.
Keine Lust mehr auf den Papierkram
btw
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