Etwas neueres Typenschild wie dieses mit einen D-Wert von 5,8, ausgelegt auf 75 kg wird es wohl nicht geben. Mit diesem D-Wert ist der Mach-E auf der sicheren Seite was Fahrrad-träger für 75 kg betrifft
Beiträge von Pleyende
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Alles Gut, auch der Hinweis das eine AHK keinen Eintrag benötigt. Vermutlich geht man immer vom Gesamtgewicht, was die Kupplung tragen muß, aus. Ohne Reklame zu machen, ein guter Link
Hier eine Faustformel, da heraus.
- Formel zur Berechnung der Stützlast nach der 4% Regelung: Anhängelast * 0,04
Sitzt passt und hat Luft sogar bei 750 kg (Anhängerlast * D-Wert / 0,04) So verstehe ich das.
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Entschuldigt bitte mein Unwissen aber wo steht bzw. wo sehe ich in der Zulassungsbescheinigung die Eintragung der 75kg Traglast für Heckträger?
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Hallo, bin neu im Forum.
Frage zum Zitat von Jogi:
Müssen die 75 kg Traglast für Heckträger im KFZ-Schein oder Brief beim Verkehrsamt vermerkt werden?
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Sodele, heute war ich auf der Zulassungsstelle und hab die 1000kg Anhängelast eintragen lassen.
Dafür brauchte ich einen TÜV Prüfbericht, der die Änderung der Typenschilder bestätigt (Fahrzeug UND AHK).
Das wurde zuvor im Autohaus gemacht.
Gekostet hat mich das, neben der Zeit, 108,-€ Gebühren (TÜV/ZulaStelle).
Die AHK hat jetzt einen D-Wert von 7,18kN und eine Stützlast (im Anhängerbetrieb) von 40kg.
Die Traglast für Heckträger bleibt natürlich bei 75kg.