Hallo, zusammen jetzt mal ein paar Handfeste Informationen die Euch weiterhelfen werden:
Auszug aus einer Händer E-Mail:
heute hat Ford sich zu der Problematik der geänderten BAFA-Förderungen beim Mustang Mach-E geäußert und ein Schreiben bezüglich der Kompensation der reduzierten BAFA-Prämie in unserem Händler-Portal veröffentlicht.
Hier einige für Sie wichtige Auszüge:
(…) informieren wir Sie über unser neues Programm (…), über welches wir Ihnen für diejenigen Kunden, die von der BAFA eine reduzierte Innovationsprämie in Höhe von € 5.000
anstelle von € 6.000 für Kaufverträge (01.01. bis 25.08.2021) für Ford Mustang Mach-E Kaufverträge erhalten haben, die Differenz von € 1.000 kompensieren werden. Bitte beachten
Sie, dass hierfür entsprechende Nachweise erbracht werden müssen und diese Kompensation zwingend an Ihre Kunden weitergegeben werden muss. Details finden Sie in den anliegenden
Durchführungsbestimmungen. (…)
(…) Auf Antrag des Händlers wird die genannte Prämie an den Händler zur verpflichtenden Weitergabe an den Kunden ausbezahlt. Die Prämie ist zweckgebunden zugunsten des Endkunden bezogen auf die Erlangung des BAFA-Zuschusses.
o Voraussetzung für die Zahlung der Prämie ist:
1. Die Kundenbeschwerde, in welcher der Kunde eine von der BAFA abgelehnte Förderung (Förderbetrag € 6.000) im Rahmen der Innovationsprämie gegenüber dem Händler geltend macht.
2. Ein entsprechendes Schreiben der BAFA, in dem der Förderantrag (bezogen auf € 6.000 Innovationsprämie) abgewiesen wird. (…)
Dies heißt also in Ihrem Fall, dass wir auf die Antwort der BAFA, bezogen auf den von Ihnen gestellten Antrag warten. Daher meine Bitte, dass Sie sich nach Erhalt des BAFA-Bescheides bei uns melden, beziehungsweise mir den Bescheid per Mail zukommen lassen.