Keine Frage, das hat aber erst einmal nichts mit dem Erlöschen der BE zu tun, weil ich die gelben Reflektoren mit roten ausgetauscht habe - beim VU wird es dann in erster Linie wegen der zivilrechtlichen Ansprüche und der Schadensersatzpflicht der Haftpflichtversicherung „interessant“, wenn derjenige, der die Vorfahrt missachtet hat, sich auf von ihm rote Reflektoren und damit eigentlich ihm ein Fahrzeug von hinten signalisierte. Aber dennoch bliebe rein rechtlich imho der Vorfahrtverstoß als solches unberührt🤔
Gruß