Heute Nacht hat die Bundesregierung ja ein umfangreiches Konjunkturprogramm auf die Reise geschickt. Darin enthalten ist eine höhere E-Auto-Prämie sowie befristet bis Jahresende eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16%.
Zur Ausgestaltung der Prämie habe ich noch keine Informationen wahrgenommen. Möglicherweise ist diese aber auch befristet.
Bei der Mehrwertsteuer wird es aber interessant ☝️. Die Auslieferung verzögert sich - wenn nicht noch ein Wunder geschieht - In das nächste Jahr. Damit ist der niedrige Mehrwertsteuersatz futsch.
Es könnte aber eine kreative Lösung geben, wenn ich das Umsatzsteuer Gesetz richtig interpretiere. Demnach bestimmt sich der Umsatzsteuersatz nach dem Zeitpunkt der Leistung. Erwirbt man einen sogenannten Einzweck-Gutschein, gilt der Erwerb des Gutscheins als Ausführung der Leistung.
Da die Leistung ja mit der Bestellung eindeutig bestimmbar ist, könnte Ford doch zum Jahresende den Erwerb von Gutscheinen anbieten und der niedrige Mehrwertsteuersatz wäre gerettet 🚑.
Was meint Ihr?