Denke schwierig, da es in der Bestellung immer nur heißt "Unverbindlicher Liefertermin"
Der Händler darf einen unverbindlichen Liefertermin um 6 Wochen überziehen; danach kann man schriftlich zur Lieferung anmahnen, man hat den Händler somit in Verzug gesetzt. Man kann dann eine angemessene Nachfrist zur Lieferung vereinbaren ( üblicherweise 2 Wochen ) und nach meinem Wissen nach Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten. ( wenn man das denn auch will, ansonsten legt man sich nur mit dem Händler an )