...also ganz ehrlich - ich kenne bei keinem Hersteller -und selbst bei Freien), der bei einem Reifenschaden für Umme einen Leihwagen vergibt...
Und daraus, weil der Reifen nicht lieferbar ist, einen Rechtsanspruch konstruieren zu wollen, halte ich persönlich rechtlich für abwegig.
Wenn es eine Werkstatt im Rahmen der Kundenbindung macht, mega für den Kunden, aber ich würde so etwas nie und nimmer erwarten...
und dass der ADAC bei einer ADAC-Plus-Mitgliedschaft einen Mietwagen bei einem Reifenschaden bezahlt, war mir auch noch nicht bekannt - aber gut zu wissen😇
Grüße