Ist interessant: diverse Quellen behaupten das mit dem 31.12.2023, deshalb bin ich auch davon ausgegangen.
Im Gesetz allerdings:
Quote3.bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt,
Ich weiß schon, warum Steuerberater nie mein Traumberuf war.