Ich schätze, dass sich Ford auf sehr dünnem Eis bewegt.
Das geht schon damit los, dass Accounts ohne Vorwarnung gesperrt werden. Das Verbot des Zugriffs von Drittanbietern auf den Ford-Account mittels AGB dürfte bei jedem Gericht als unangemessene überraschende Klausel bewertet werden.
Zudem werden die Daten zur Steuerung von Wallboxen benötigt. Da muss Ford m. E. entweder eine offene Schnittstelle bereitstellen und pflegen (wäre mir auch recht) oder eben den Zugriff durch Drittanbieter gewähren. Alles andere dürfte wettbewerbsrechtlich unzulässig sein.
Sofern sich das Thema nicht in Wohlgefallen auflöst, könnte man auch über eine Sammelklage nachdenken.