Mein Mach-E nun auf 20" Dezent TA

  • Hallo alle miteinander!

    Ich bin neu hier und darf euch kurz mein Pony vorstellen. Hab ihn als Vorführwagen mit Extended Range und großer Batterie gekauft und nun seit Dezember 2021 in der Garage stehen.

    Seit kurzem habe ich 235/45 R20 Sommerreifen aufgezogen und mit Felgen Dezent TA Dark 8,0x20" bestückt. Ich finde diese Kombination als guten Kompromiss aus feiner Optik, Komfort, Fahrspaß und Verbrauch. Hier ein paar Eindrücke. Ich freue mich auf euer Feedback.

  • Servus, ja genau, bin aus AT, genau gesagt aus Niederösterreich, Nähe Wachau. Die Dezent TA 8x20" sind eintragungsfrei auf dem Auto montierbar.

    Also einfach montieren und losfahren! Sagen zumindest alle gängigen Felgenkonfiguratoren und mein Reifenhändler. lg.

  • Servus, ja genau, bin aus AT, genau gesagt aus Niederösterreich, Nähe Wachau. Die Dezent TA 8x20" sind eintragungsfrei auf dem Auto montierbar.

    Also einfach montieren und losfahren! Sagen zumindest alle gängigen Felgenkonfiguratoren und mein Reifenhändler. lg.

    Hm

    ist ABE nicht das eine und das andere ist das was im Fahrzeugzulassungsschein steht? Sind das nicht zwei unterschiedliche Sachen?

  • Ich musste meine TA Dark in 20" und ET 40 vom TÜV abnehmen lassen. Die kleinere mit ET 45 war eintragungsfrei mit ABE.

    AWD SR, Lucid-Rot Metallic, Technologie-Paket 2

    Bestellt: 04.06.21 Gebaut: 10.06.21 Antwerpen: 17.07.21

    Beim Händler: 13.08.21 Im Stall: 20.08.21

    Power UP 1.6 Dank Werkstatt und Herrn Gruss inziwschen 2.7.3 und Serienummer im Apim

    PU 6.5

  • Richtig, im Zulassungs- bzw. Typenschein sind Felgen bis zu einer Maximalgröße von nur 19" vermerkt, jedoch hat der TÜV ein Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE erstellt welches auch größere Reifendimensionen erlaubt. Und die Dezent TA 8x20 mit der ET 45 sind hierbei eintragungsfrei erlaubt, mit ET 40 nicht.

  • Richtig, im Zulassungs- bzw. Typenschein sind Felgen bis zu einer Maximalgröße von nur 19" vermerkt, jedoch hat der TÜV ein Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE erstellt welches auch größere Reifendimensionen erlaubt. Und die Dezent TA 8x20 mit der ET 45 sind hierbei eintragungsfrei erlaubt, mit ET 40 nicht.

    Ich verstehe. Habe mir das gerade herausgesucht und dort steht, es geht. Ohne Auflagen.


    https://www.alufelgenshop.at/gutachten/0814649


    Aber... bin ich jetzt ganz gaga im Kopf? Dachte trotzdem, wenn im Typenschein steht 18 Zoll oder 19 Zoll, dann darf ich ohne Eintragung selbst die die ABE haben nicht verwenden.

  • Ich will jetzt nicht unbedingt klugscheißen, aber meiner Meinung nach musst Du die 20 Zoll eintragen lassen, sofern diese nicht im Typenschein stehen. So sieht es zumindest die NÖ Landesregierung:


    Alufelgen - Land Niederösterreich


    Kostenpunkt einmalig ca. 36,- EUR

    RWD SR TP2 | Infinity Blue | Ford Power Up 6.3.0 | Herstellungsdatum 4.5.2021 | Erstzulassung: 28.07.2021 | Juice Booster 2 inkl. Wandhalterung

  • Ich will jetzt nicht unbedingt klugscheißen, aber meiner Meinung nach musst Du die 20 Zoll eintragen lassen, sofern diese nicht im Typenschein stehen. So sieht es zumindest die NÖ Landesregierung:


    https://www.noe.gv.at/noe/KFZu…g/Leichtmetallraeder.html


    Kostenpunkt einmalig ca. 36,- EUR

    Dachte mir schon, ich habs richtig im Kopf, war mir aber nicht sicher. Vor ca vier Jahren das letzte Mal damit beschäftigt.


    Wurde dann hier verunsichert.


    Aber ich glaube schon (lasse mich gerne berichtigen und versuche es mir für die Zukunft zu merken), dass nicht im Typenschein vermerkte Größen, nachgetragen werden müssen - weil sie eben nicht drinnen stehen.


    Das ist aber mit vorhandenem ABE ohne Auflagen ein schneller bürokratischer Weg

  • Hätte angenommen dass Punkt 1 im Bezug auf das nachträgliche Gutachten zutreffend ist und deshalb nichts einzutragen ist. Aber kann mich auch irren, werd das noch abklären.

  • Hätte angenommen dass Punkt 1 im Bezug auf das nachträgliche Gutachten zutreffend ist und deshalb nichts einzutragen ist. Aber kann mich auch irren, werd das noch abklären.

    Wäre super wenn du ein Update gibst, ich bin mir nicht sicher, vielleicht ist es falsch. Es schadet dir sicher nicht einfach nachzufragen. Denke bei TÜV anrufen und fragen wie das ist. Interessant wäre es.


    Ich habe das mal machen müssen, ist aber wirklich lange lange her. Ich musste 19 Zoll eintragen, in den Typenschein. Das war dann ein "extra Zettel", der angeheftet wurde. Damals war das in Wien beim TÜV und recht flott.


    Ich ging hin, hatte das ABE, nahm Typenschein mit, die haben einen Zettel angeheftet und ich hab das dann einfach zu den Fahrzeugpapieren gelegt.


    Ob das hier anders ist, kannst du mit Sicherheit erfragen. Und schlafende Hunde wecken - lohnt sich einfach nicht. Lieber erfragen ;)

  • Guten Morgen!


    Ich habe bei der KFZ Prüfstelle Brunn an der Wild nachgefragt:


    Wenn die Felgen / Reifenkombination nicht im Zulassungsschein eingetragen ist, so muss diese an einer KFZ Prüfstelle nachgetragen werden. Eine ABE alleine reicht nicht aus! Der zuständige Mitarbeiter hat auch darauf hingewiesen, dass ebenfalls eine Abweichung der Felgenbreite bzw. Einpresstiefe nachträglich genehmigt werden muss.


    Bestes Beispiel mein Fahrzeug (Tucson NX4) - das Pony gehört ja meiner Frau ;) :


    Zulassungsschein: 235/50 R19 auf Felge 7,5J x 19 ET51

    Sommerreifen: 235/50 R19 auf Dezent KS Felge 7,5J x 19 ET51


    Hier reicht die ABE alleine aus und ich muss nichts nachtragen!


    Würde ich die gleiche Felge mit der ET49,5 (ABE vorhanden) kaufen so muss ich zum TÜV!


    Der Mitarbeiter hat gemeint, dass es bei einer normalen Verkehrskontrolle wahrscheinlich nicht zum Thema wird. Außer das Exekutivorgan ist sehr genau und schaut sich im Zuge der Kontrolle die ABE an - die man ja mitführen muss - und vergleicht diese mit dem Zulassungsschein.


    Bei einem Unfall mit Personenschaden wird das Ganze dann zum Horrotrip ...


    Ich persönlich riskiere solche Sachen nicht, da die Kosten (36,- EUR) echt überschaubar sind.


    Liebe Grüße

    Wolfgang

    RWD SR TP2 | Infinity Blue | Ford Power Up 6.3.0 | Herstellungsdatum 4.5.2021 | Erstzulassung: 28.07.2021 | Juice Booster 2 inkl. Wandhalterung

  • kurzes Update zum Thema Felgen und Eintragungspflicht:

    Ursprünglich meinte mein Reifenhändler dass ich die Dezent TA Dark 8,0x20" auf 235/45 R20 nicht eintragen lassen muss - aufziehen und losfahren.

    Mich bestärkte dann auch noch das nachträgliche TÜV-Gutachten für den Mach-E wo auch genau diese Reifendimension vermerkt war. Weil aber einige hier anderer Meinung waren fragte ich bei der Behörde nach.

    Ich machte mir daraufhin bei der KFZ-Zulassungsstelle einen Termin aus: das Auto wurde dort auf die Hebebühne gestellt, die Räder genau gecheckt, danach noch kurz Probe gefahren.

    Gleich vor Ort bekam ich dann einen neu ausgestellten Zulassungs- und Typen schein mit dem Vermerk ganz unten: 235/45 R20 auf LM-Rad 8Jx20 ET 45 (Dezent TTA0K, usw.)

    Die Reifen waren damit eingetragen, die Kosten dafür gleich vor Ort zu bezahlen: 26 €

    Ging also relativ problemlos und günstig.


    Zusammenfassend heißt das: Es dürfen am Fahrzeug nur Reifen montiert werden die ausdrücklich im Zulassungsschein vermerkt sind. Ist das nicht der Fall, wie bei mir, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eingeholt, also eingetragen werden.


    Da die genaue Felgenbezeichnung nun auch im Zulassungsschein steht, nehme ich an, dass auch nur diese aktuell gültig ist. Sollte ich ein ein paar Jahren auf neue Felgen der gleichen Dimension eines anderen Modells setzen wird wohl eine neue Eintragung nötig werden.

    Vor Ort vorzulegen waren Typen- und Zulassungsschein sowie das nachträgliche TÜV-Gutachten.

  • Zusammenfassend heißt das: Es dürfen am Fahrzeug nur Reifen montiert werden die ausdrücklich im Zulassungsschein vermerkt sind. Ist das nicht der Fall, wie bei mir, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eingeholt, also eingetragen werden.


    Da die genaue Felgenbezeichnung nun auch im Zulassungsschein steht, nehme ich an, dass auch nur diese aktuell gültig ist. Sollte ich ein ein paar Jahren auf neue Felgen der gleichen Dimension eines anderen Modells setzen wird wohl eine neue Eintragung nötig werden.

    Vor Ort vorzulegen waren Typen- und Zulassungsschein sowie das nachträgliche TÜV-Gutachten.

    Dann hatte ich das richtig in Erinnerung, danke für die Bestätigung.

  • Früher, als die Fahrzeugscheine noch nicht EU-weit einheitlich und für uns verschlimmbessert waren, standen ab Werk oft mehrere Radkombinationen im Fahrzeugschein. Z.B. für Sommer- und Winterräder. In den neuen Scheinen stehen generell nur noch eine Rad-/Reifenkombination.


    Radkombinationen mit ABE sind i.d.R. eintragungsfrei (ohne Einschränkung A01 - Änderungsabnahme).

    Wäre ja auch Nonsens wenn sich die Felgenhersteller den Aufwand machen und eine Anbauerlaubnis exakt für das Fahrzeug zu erwirken und dann muss jeder Käufer nochmal losdackeln...


    Nicht zu verwechseln mit einem Teilegutachten. Da muss man immer zum TÜV und eintragen.


    In Felgenshops kann man aber meist nach ABE und/oder eintragungsfrei filtern...


    Nähere Infos hier:

    https://www.felgenoutlet.de/de…0Produktseite%20einsehbar.

    "Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen." (Abraham Lincoln, 16. Präsident der USA)

  • stud_rer_nat Bei uns in Österreich ist es leider nicht so einfach. X/


    Sprich ist die Reifen-/Felgenkombination bei uns nicht im Zulassungsschein eingetragen, muss man es nachtragen lassen. Die ABE alleine reicht nicht, erleichtert aber das nachträgliche Eintragen immens - siehe Beitrag #13

    RWD SR TP2 | Infinity Blue | Ford Power Up 6.3.0 | Herstellungsdatum 4.5.2021 | Erstzulassung: 28.07.2021 | Juice Booster 2 inkl. Wandhalterung

  • OK, hatte nicht gesehen, dass Du in Österreich wohnst...

    "Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen." (Abraham Lincoln, 16. Präsident der USA)

  • stud_rer_nat Bei uns in Österreich ist es leider nicht so einfach. X/


    Sprich ist die Reifen-/Felgenkombination bei uns nicht im Zulassungsschein eingetragen, muss man es nachtragen lassen. Die ABE alleine reicht nicht, erleichtert aber das nachträgliche Eintragen immens - siehe Beitrag #13

    Nicht mal die EG Genehmigung reicht bei uns, bei uns muss alles eingetragen werden. Völlig unverständlich.