Ich halte die Formulierung mit den nicht zu belegenden Plätzen auf der Rückbank für, na, sagen wir mal "unvollständig".
Ich kann ja auch nur 40kg auf die AHK packen, und dann?
Ich denke das ist mehr eine Art Faustregel, technisch wird es so sein, dass die AHK die 75 kg verkraftet und man dann darauf achten muss, zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Max. Achslast der Hinterachse nicht zu überschreiten. Aber wie will Otto-Normalverbraucher das bestimmen?