bei Geschäftsleasing schreibt das Finanzamt in D vor 0,5% des BLP am Tag der Erstzulassung (nicht am Tag des Kaufes) zu zahlen. Die 0,5% fallen nicht weg aber ab einer gewissen Grenze zahlt man leider voll. Und je nach Ausstattung (die zählt mit, nicht nur der Grundpreis), übersteigt man die Grenze dank der nachträglichen Preiserhöhungen.
Man zahlt bei einem Elektrofahrzeug unter einem BLP von 60.000 € nur 0,25 %, alles was drüber ist wird mit 0,5 % anstatt der üblichen 1 % berechnet. Übrigens auch die anzurechenenden Kilometer Wohnung _ Arbeit werden dementsprechend berechnet.