Kameranutzung (GoPro usw) am Steuer

  • Heute morgen vor mir ein elektrischer Mini. Fuhr sehr unruhig. Eine junge Frau hielt immer den Arm raus um den Fahrtwind zu spüren. Dann ruckartig nach rechts abgekommen und voll gegen den sehr hohen Bordstein geknallt, stand kurz rechts vollständig in der Luft, kurz vor Stadteinfahrt. Reifen und Felgen komplett im Arsch, die Achse dürfte auch schweren Schaden haben. Sah nicht mehr gut aus. Was war passiert ? Als ich angehalten habe, 2 junge Leute drin. 1 DSLR vorne und ein DJI Gimbal Osmo dabei. Das junge Mädel am heulen, als sie den Schaden sah. Wagen war nagelneu. Was ist passiert ? Haben ein Video im Auto gedreht, über den Mini. Zuviel gelabbert, zuviel Kameras in der Hand. Rumms.

    Schon nen Witz, dass jede Art von Smartphone verboten ist mit Punkten in Flensburg, aber Hobbyfilmer können sich mit Go Pro´s filmen, haben halbe TV Studios im Auto ... Wie ist da eigentlich die Gesetzeslage wenn es mal mit einem anderen Auto wirklich rummst und der Unfallverursacher war gerade im LiveStream oder war "Moderator" und hatte die Kamera in der Hand ? Auf jeden Fall, der Mini und seine Achse waren aus meiner Sicht Totalschaden. Wenn da ein Radfahrer gewesen wäre ...

  • Wie die Gesetzeslage ist kann ich nicht beurteilen.


    Aber in diesem Fall hats mal die richtigen erwischt...ohne jemanden Unbeteiligten mit zu reissen.

    Habe bei solchen Chaoten null Mitleid.

    Viele Grüße

    Martin


    Tesla MY LR schwarz
    Alfa Spider 916 3.0 V12

    Quad Adly 450 SM

  • Die Rechtslage ist da ganz klar. Das war nicht erlaubt 8).


    Zitat

    § 23 StVO
    Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

    (1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

    1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
    2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

    2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

    MME AWD Standard Range - Tech Paket 2 // Zoe R110 Z.E.50 // 9 kWp Photovoltaik + E3DC // Ladestation openWB series2 mit 22 kW Anschluss // ioBroker für die Datenabfragen

  • Man muss halt das Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen können.

    Dafür benötigt man idR zwei Hände.

    Hier wird die Pflicht zumindest fahrlässig, eigentlich sogar grob fahrlässig vernachlässigt.


    Was man allerdings dann der Versicherung angibt, steht auf einem anderen Blatt.


    Solange keine Person zu Schaden kommt, geht es ja.

    Ich vermute, dass wird der kein 2. Mal passieren.

    Mach-E - RWD - SR - TP 1 - carbonized grey

    Modell 2021 / Job1 - PU 6.5


    Ich sage langsam leise Servus ... :(

    Ich habe mir einen ID.5 Move bestellt, der Mitte August kommt und mein Pony ablöst.

    Bitte kein VW Bashing. Alle haben ihre Nachteile und Vorzüge.

  • Wie ist das aber mit festinstallierten Cams innen in die man reinmoderiert. Da schauen die Jungs und Mädels ja auch andauernd rein und sind abgelenkt. Wäre mal eine spannende Frage wenn es knallt. Also bei "szenischen" Aufnahmen im Filmbereich müssen wir das anmelden, abgesperrte Strasse am besten bzw Kennzeichnungen das gedreht wird etc bzw die Autos sind auf speziellen Aufhängvorrichtungen wenn da Schauspieler drin sitzen.

  • Ihr habt aber bestimmt auch eine Versicherung für die Produktion, die dann greift, wenn die Fahrzeugversicherung aussteigt oder?


    Bei innen festinstallierten Cams wird es wohl weniger ein Problem geben. Das ist ja quasi eine Unterhaltung ohne Antwort.

    Blöd wird es nur, wenn die Versicherungen sich weigern zu zahlen. Dann muss man das vor Gericht durchboxen und das kostet Zeit, Geld und Nerven.

    Mach-E - RWD - SR - TP 1 - carbonized grey

    Modell 2021 / Job1 - PU 6.5


    Ich sage langsam leise Servus ... :(

    Ich habe mir einen ID.5 Move bestellt, der Mitte August kommt und mein Pony ablöst.

    Bitte kein VW Bashing. Alle haben ihre Nachteile und Vorzüge.

  • Ihr habt aber bestimmt auch eine Versicherung für die Produktion, die dann greift, wenn die Fahrzeugversicherung aussteigt oder?


    Bei innen festinstallierten Cams wird es wohl weniger ein Problem geben. Das ist ja quasi eine Unterhaltung ohne Antwort.

    Blöd wird es nur, wenn die Versicherungen sich weigern zu zahlen. Dann muss man das vor Gericht durchboxen und das kostet Zeit, Geld und Nerven.

    das ist die Frage. Wenn ein "Influencer" in die Kamera quasselt und den "Zuschauer" immer anschaut und es rummst, ... spannende Frage, es ist ja auch eine Ablenkung durch Elektronik. Gab irgendwo in England ja ein Video, da hat einer dadurch einen Unfall gehabt. Und die Videoaufnahmen sind im Falle eines Crashes sicherlich kein Vorteil. Letztlich machen ja fast alle mal ein Go Pro Filmchen im Auto, ich auch, früher viel mehr, aber hab mir da auch nie Gedanken gemacht. Muss zugeben, hab mich heute morgen schon etwas erschrocken als der Wagen etwas abhieb vor mir.